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Geschrieben von: Wolfram Kempe   

Kasernierte Einheiten des Ministerium des Innern

Übergang zum Wehrdienst

Im Frühjahr 1962 gingen die Volkspolizei-Bereitschaften des MdI vom Freiwilligensystem der Auffüllung (3 Jahre Verpflichtung) zur Einberufung der Angehörigen zum Wehrdienst über. Dieser Dienst wurde verschleiernd bis 1982 als Wehrersatzdienst bezeichnet. Das jeweils zuständige Wehrkreiskommando führte diese Einberufungen für alle bewaffneten Organe mit Wehrpflichtigen im Mai und November zu Beginn des Monats durch.
Die Wehrpflichtigen wurden nach Ableistung des Wehrdienstes in die Reserve eingegliedert und in der Regel für Mob.-Einheiten bzw. dem Aufwuchs von VP-Bereitschaften/ Kasernierten Einheiten des MdI oder von Einheiten eines VPKA (VP-Kreisamt) bzw. BDVP (Bezirksbehörde) eingeplant.
Wehrübungen erfolgten in den vorgesehenen Mobilmachungs-Einheiten, wobei dessen vorgesehener Kommandeur den Rhytmus der Einberufungen als Reservist bestimmte1.
Die Angehörigen einer Volkspolizei-Bereitschaft erhielten Sold in ebensolcher Höhe wie in vergleichbaren Dienststellungen der NVA.

 

Die Wehrpflichtigen wurden in der Ausbildung befähigt

  • auf dem Gefechtsfeld in allen Gefechtsarten als Mot.-Schütze zu handeln und
  • zusätzlich innerhalb geschlossener Formationen polizeiliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu erfüllen.

 

Mit Einführung des Wehrdienstes bestanden:

  • 21 Volkspolizei-Bereitschaften in Bataillonsstärke und
  • 8 Kompanien der Transportpolizei ( Ende 1980 um eine Kompanie reduziert) sowie
  • eine Zentrale Lehranstalt -M(ilitär), die 1963 zur Fachschule und 1972 zur Offiziershochschule des MdI umgewandelt wurde.

Im weiteren wurden weitere Einheiten aufgestellt, so daß mit Erlaß der Dienstlaufbahnordnung - Kasernierte Einheiten des MdI - vom 23. April 1982 die Bezeichnung 'Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern' eingeführt wurde.
So wurden die 10. VP-Kompanie (Köche), die Kommandos Truppenübungsplatz I und II des MdI und die nachfolgend aufgeführten Formationen aufgestellt.

Dem 1. Stellvertreter des Chef des Stabes des MdI waren folgende Kasernierte Einheiten unterstellt:

  • die Dienststelle der DVP Blumberg in FREUDENBERG und
  • die Hubschraubereinheit in DIEPENSEE.


Mit Befehl Nr. 0056/80 vom 1. April 1980 wurde zum 01. Dezember 1980 dem Chef der BDVP Potsdam die neu aufgestellte Anti-Terror-Einheit 9. VP-Kompanie (vergleichbarer Einsatzzweck wie die GSG-9 des Bundesgrenzschutzes /BGS) in POTSDAM-EICHE (Kaserne 3., 20. VPB) unterstellt. Diese Einheit handelte bei deren Einsatz in der Regel gemeinsam mit Kräften der Diensteinheiten IX der Bezirksbehörden der DVP.

 

In unmittelbarer Nähe von Berlin waren von den 21 VPB's disloziert:

  • in BASDORF bei Berlin (PdVP) die 17. - 19. VPB und
  • ab 1985 die Sicherungseinheit /SE der 'Dienststelle der DVP Blumberg', Kaserne bei GIELSDORF, die gegenüber einer Volkspolizei-Bereitschaft in ihrem Bestand um eine Kompanie reduziert war ( Bau- und Wachbataillon, Aufwuchs auf sieben Kompanien im Mob.-fall).
  • ab Mitte der 70er Jahre wurde die 6. Nachrichten-Kompanie der 17. VPB zur Nachrichten-Bereitschaft /NaB erweitert. Sie war bestimmt zur Sicherstellung der Führungsverbindungen des Ministers des Innern. Im Handlungsraum der 'Dienststelle der DVP Blumberg' waren durch die letztgenannte der Unterbringungsraum ausgebaut.

 

Grundsätze des Einsatzes der 'Kasernierten Einheiten'

„… muß darauf verwiesen werden, daß es sich bei diesen Einheiten (VP-Bereitschaften) um Polizeireserven handelt,
deren Einsatz in der Regel nur dann erfolgt, wenn
- die Kräfte und Mittel der Dienstzweige der DVP nicht ausreichen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten,
- die operative Lage die Erfüllung von Aufgaben erfordert, die durch den operativen polizeilichen Dienst nicht zu lösen sind und die taktische Handlung geschlossener Einheiten erfordert.”2

 

Unterschiede zum Mot.-Schützenbataillon/ MSB eines Mot.-Schützen Regiments der NVA

Eine VP-Bereitschaft unterschied sich als selbständiger Truppenteil gegenüber einem MSB (Schützenpanzerwagen /SPW) im wesentlichen durch einen umfangreicheren Stab und verfügte statt in drei Kompanien nur in einer (3.) über SPW.
Ab Mitte der 70er Jahren unterschieden sie sich auch in der Luft- und Panzerabwehrfähigkeit. Sie verfügte nicht über tragbare Luftabwehrraketen, dafür besaßen sie Zwillings-Fliegerabwehr-Geschütze 23 mm. Zur Panzerabwehr konnte sie 8 rückstoßfreie Geschütze einsetzen. Statt 120 mm hatte sie 82 mm Granatwerfer im Bestand.
Demzufolge war eine Volkspolizei-Bereitschaft in der Verteidigung durchaus ebenbürtig in der Gefechtsstärke wie ein MSB (SPW) der NVA ohne Verstärkungsmittel.

Einordnung

Aufgrund des Bestandes an Personal, Bewaffnung und Ausrüstung sowie der Ausbildung ihrer Angehörigen können die VP-Bereitschaften der 'Kasernierten Einheiten des MdI' nicht als Bereitschaftspolizei bezeichnet werden. In Dokumenten der Hauptabteilung Bereitschaften im MdI wurde auch niemals der Begriff "Bereitschaftspolizei" verwendet. Sie sind vergleichbar mit den Bereitschaftstruppen des Ministeriums für innere Angelegenheiten Russlands (Wnutrennix Woisk - MWD).

 

1 In der 'Dienststelle der DVP Blumberg' legte der Leiter Organisation, zugleich Leiter des Empfangspunktes bei Wehrübungen (vorgesehen Ende Oktober 1989, aber nicht ausgeführt) den Zeitpunkt und die Dauer der Einberufung zum Reservistendienst in andere Truppenteile im Rahmen der Gesetze und Weisungen fest (Reservisten aus Berlin).

2 nach: Bundesarchiv Berlin DO 082719, Vortrag: Rolle, Platz und Aufgaben der Volkspolizei-Bereitschaften und Kompanien der Transportpolizei,VVS I 082 719 5.,1-35, Bl. 9

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 06. Juni 2008 um 11:24 Uhr