VP-Bereitschaften der Hauptverwaltung DVP

    In der DVP, insbesondere auf den Arbeitskonferenzen im Juli und Oktober 1953, wurden die Unruhen um den 17. Juni 1953 herum bewertet. Man kam zum Schluß das für die Erfüllung der Aufgaben zuwenig Kräfte vorhanden waren, der Ausbildungsstand unzureichend und die vorhandene Bewaffnung und Ausrüstung mangelhaft war.
    "Ausgehend davon wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 1953 mit dem Aufbau schlagkräftiger VP-Bereitschaften begonnen. Anzahl, Dislozierung und Struktur der Einheiten waren einheitlich durch zentrale Weisungen bestimmt. Die Aufgaben entsprachen im wesentlichen denen der Wacheinheiten und VP-Bereitschaftskommandos, die in diesem Zusammenhang aufgelöst wurden und das Lehr- und Stammpersonal für die Volkspolizei-Bereitschaften stellten."
    [1]

    Struktur der aufgestellten VP-Bereitschaften [2]

    In der Abteilung Ausbildung und Schulung der Hauptverwaltung der DVP [HVDVP] wurden folgende verschiedene Formationen aufgestellt:

    A-Bereitschaften
    Diese waren die kleinsten selbständigen Formationen, die sich aus drei Mot.-Zügen und je einem Krad- und Spezialzug zusammensetzte. In den B-, C- und D-Bereitschaften wurde sie als Abteilung bezeichnet. Sie wurde geführt durch ein Führungsorgan [3]. Zugeordnet war diesem weiterhin ein Stab, eine Versorgungsstaffel und die Nachrichtengruppe.

    B-Bereitschaften
    bestanden aus einem Führungsorgan, zwei Abteilungen sowie Versorgungsdiensten und Unterstützungseinheiten.

    C-Bereitschaften
    bestanden aus einem Führungsorgan, vier Abteilungen sowie Versorgungsdiensten und Unterstützungseinheiten.

    D-Bereitschaften
    gab es nur in Berlin (O). Sie bestanden aus einem Führungsorgan, sechs bzw. neun Abteilungen sowie Versorgungsdiensten und Unterstützungseinheiten.

    "Den BDVP waren je nach Lage und Schwerpunktaufgaben A-, B- und C-Bereitschaften zugeordnet.
    So verfügten die BDVP Schwerin, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus und Suhl über je eine A-Bereitschaft, während in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera je zwei B-Bereitschaften stationiert waren. C-Bereitschaften gab es, außer in Berlin, nur noch in Potsdam, Magdeburg und Halle." [4]

    "Die Einheiten dienten der Ausbildung neueingestellter Volkspolizisten. ... Einjähriger Dienst in einer Volkspolizei-Bereitschaft und das Bestehen einer Abschlußprüfung waren jetzt Voraussetzungen für die Übernahme in andere Zweige der DVP." [5]

    Ausbildung von Unterführern und Offizieren [6]

    Im Herbst 1954 wurde in Rahnsdorf, unweit Berlins, mit dem Aufbau einer Lehrbereitschaft begonnen. Sie bildete ab Januar 1955 Offiziere und Unterführer für die Volkspolizei-Bereitschaften heran.
    "Im Verlauf des einjährigen Bestehens der Lehrbereitschaft wurden ca. 250 Offiziere und 500 Unterführer ausgebildet, ..." [7]

    Einsätze [8]

    Die VP-Bereitschaften der HVDVP wurden laut 'Historischem Abriß ...' zur Sicherung des IV. Deutschlandtreffens der Jugend, der Volkswahlen im Oktober 1954 und bei der Abwehr und zur Beseitigung der Folgen von Katastrophen eingesetzt.

    Umstrukturierung [9]

    1956 wurden die Volkspolizei-Bereitschaften der HVDVP entsprechend der festgelegten Zweckbestimmung umstrukturiert. Die A-, B- und C-Bereitschaften wurden aufgelöst und an ihrer Stelle Bereitschaften entweder zur Ausbildung bzw. für Einsätze geschaffen.
    Die VP-Bereitschaften (Ausbildung) bildeten neueingestellte Volkspolizisten aus.
    Die so bezeichneten Technische Einheiten verfügten über einen relativ stabilen Personalbestand und erfüllten Einsatzaufgaben.

    Auflösung [10]

    1959 wurden die Volkspolizei-Bereitschaften (Ausbildung) in Bezirksschulen der DVP umgewandelt.
    Die Angehörigen der technischen Einheiten der HV DVP wurden 1957 durch das Kommando Deutsche Bereitschaftspolizei in ihren Bestand an Bereitschaften übernommen.


    [1] Historischer Abriß zum Aufbau und zur Entwicklung der Volkspolizei-Bereitschaften 1945-1985. Heinz Opitz, Günter Huthmann, Franz Fiebig, u.a.; Berlin 1988, MdI der DDR, S. 36
    [2] Vgl. Ebenda, S. 37 f.
    [3] Ein Führungsorgan besteht aus: dem Kommandeur, seinen Stellvertretern und dem Stab. Der Stab wiederum wird durch den Stellvertreter des Kommandeurs und Stabschef geführt. Ihm gehören Offiziere an, die jeweils eine Waffengattung, Spezialtruppen bzw. Dienste repräsentieren und von ihnen im Einsatz operativ geführt werden. Der Offizier Nachrichten im Stab plant beispielweise auf der Grundlage des Entschlusses des Kommandeurs die Nachrichtenverbindungen, führt die entfalteten Nachrichteneinheiten der Bereitschaft und überwacht die Einhaltung der Regeln durch die Funker der Einheiten.
    [4] Historischer Abriß ..., S. 37
    [5] Ebenda, S. 37
    [6] Vgl. Ebenda, S. 38
    [7] Ebenda, S. 38
    [8] Vgl. Ebenda, S. 39
    [9] Vgl. Ebenda, S. 42
    [10] Vgl. Ebenda, S. 43

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